Der RCDS Frankfurt erläutert seine Position zum allgemeinpolitischen Mandat

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Am 16.07.2020 stellte der AStA in der 5. StuPa-Sitzung eine Resolution zum hochschulpolitischen Mandat vor. Es sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um sich als Studentenvertretung allgemeinpolitisch äußern zu dürfen, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 1 f. HHG sind die Aufgaben und Befugnisse der Studierendenschaft unter anderem die „Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse“ sowie die „Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder“. Die Begrenzung auf die hochschulpolitischen Belange ist allein schon deswegen sinnvoll, weil die Vertreter hochschulintern gewählt werden, um primär die Interessen der Studenten zu vertreten und eine Verbesserung der Studienbedingungen zu erzielen. Der „normale“ Bürger wählt den AStA nicht, sodass eine klare Trennung zwischen den Kompetenzen eines AStA und der Allgemeinpolitik die logische Konsequenz ist.

Das nächste Problem ist die geringe Wahlbeteiligung an den Hochschulwahlen, nicht nur in Frankfurt, sondern in ganz Deutschland. Wie die FAZ zu Recht anmerkte, wird von einer niedrigen Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen gesprochen, wenn nur 70 bis 80 % ihre Stimme abgeben. An der Goethe-Universität überschritt die Wahlbeteiligung bei den letzten drei Hochschulwahlen nicht einmal 13 %. Wenn deutschlandweit nur etwa jeder zehnte Student an seiner Universität wählen geht, von einer legitimierten Studentenvertretung zu sprechen, die sich um allgemeinpolitische Belange kümmern soll, scheint absurd. Zudem würden sich auf diese Weise allein in Hessen zukünftig Studentenvertretungen von über einem Dutzend Hochschulen parallel zu allgemeinpolitischen Themen jeglicher Art äußern.

Studentische Vertreter werden auf verschiedensten Ebenen als Sachverständige z. B. im Bundes- oder Landtag angehört. Obwohl "Der freie zusammenschluss von student*innenschaften e. V." gerade einmal rund ein Viertel aller 2,9 Millionen Studenten in Deutschland vertritt. Darüber hinaus ist auch eine Kompetenztrennung der politischen Akteure sinnvoll. So wie die Kommunal-, Landes- und Bundespolitik ihre Aufgabenbereiche haben, so könnte der AStA selbst, wenn er mit einem allgemeinpolitischen Mandat ausgestattet wäre, sich nicht über Recht und Gesetz wegsetzen. So "existieren auch Studierende nicht im luftleeren Raum", wie der AStA in seiner Resolution schreibt, sondern sind Teil unserer Rechtsgemeinschaft. All das schließt jedoch nicht aus, dass sie sich als Interessensvertreter an die Politik wenden können. So setzt sich auch der RCDS Frankfurt aktiv bei der CDU Frankfurt ein, um beispielsweise die Verlängerung der U4 über den Campus Westend oder studentischen Wohnungsbau mit ins Kommunalwahlprogramm aufzunehmen. Fordern kann man viel, aber wenn man nicht für Konsequenzen geradestehen muss oder ein Mitspracherecht in Bereichen fordert, in denen man so oder so nicht mitentscheiden kann und für finanzkräftige Entscheidungen vor dem Wähler verantwortlich ist, wirken derartige Forderungen unglaubwürdig und unreif. So verwundert es auch nicht, wenn heutige AStA-Vorsitzende gestehen, dass für sie die Politik nicht infrage komme, da sie nicht Teil von Kompromissen und Absprachen sein möchten.

Die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft ist mit der Immatrikulation verpflichtend und so muss der einzelne auch den Beitrag zur Studierendenschaft sowie alle weiteren Beiträge, die durch Verträge, die der AStA eingegangen ist, bezahlen. Diese verwaltet der AStA. Das sind in Frankfurt in Summe rund eine Million Euro. Ein Geldbetrag, mit dem sicherlich viele studentische Projekte unterstützt werden könnten. Die Richtlinien zur Vergabe von Mitteln aus den Projekt-, Fachschaften- und Kulturförderungsfonds der Studierendenschaft schreiben vor, dass eine „Darlegung des studentischen Bezugs“ erfolgen muss. Sollte es tatsächlich zum allgemeinpolitischen Mandat kommen, so wäre auch die Zweckbindung der Geldmittel hinfällig – oder die Zwangsmitgliedschaft in der Studierendenschaft. Beide Varianten führten dazu, dass die ausgegebenen Geldmittel nicht mehr den Studenten zugutekämen. Ein AStA, der mit seinen Projektförderungen vom Verfassungsschutz beobachtete linksextremistische Gruppierungen wie die Antifa United Frankfurt (AUF), die Interventionistische Linke (IL) oder Kritik&Praxis bereits jetzt unabhängig vom studentischen Bezug finanziert, lässt nur Böses unter einem allgemeinpolitischen Mandat erahnen. Doch der AStA hält es auch nach den Durchsuchungen wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nicht für notwendig, sich von extremistischem Gedankengut und Gruppierungen zu distanzieren. Auch möchte man sich offenbar weiterhin - anstatt etwa die Wahlbeteiligung durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen - auf Themen wie Kurdistan und den Nahostkonflikt konzentrieren und sich daher vor juristischen Konsequenzen schützen. Die hochschulpolitische Arbeit vieler engagierter Studenten vor Ort wird damit diskreditiert.

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