RCDS und LHG bewirken Fristverlängerung für Abschlussarbeiten im Senat

In der heutigen Senatssitzung wurden auf Initiative von RCDS/LHG die Fristen für Abschlussarbeiten der modularisierten Studiengänge pauschal um zwei Wochen erweitert. Somit ergibt sich eine pauschale Fristenverlängerung um insgesamt vier Wochen für Abschlussarbeiten, die zwischen dem 01. November 2020 und dem 31. März 2021 angetreten werden. Für die Bearbeitungszeit schriftlicher Hausarbeiten spricht der Senat die Empfehlung an die Fachbereiche aus, unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen, diese ebenfalls um mind. 2 Wochen zu verlängern.

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